Gebührenordnung Uni und Kind e.V.

  1. Der Vereinsmitgliedsbeitrag beträgt 13,00€ pro Jahr und ist zum Eintritt und bis zum 10. jeden neuen Jahres per Überweisung an Uni und Kind e.V. zu bezahlen.
  2. Die monatlichen Betreuungs- und Verpflegungskosten richten sich nach der Gruppe

Mäusegruppe

Betreuungszeiten montags bis freitags, 08:00 – 13:00 Uhr

Elternstatus an der RWTH Aachen Betreuungskosten Verpflegungskosten Gesamtkosten (mtl. Elternbeitrag)
Student(in) 1 45,90€ 41,50€ 87,40€
Angestellte(r) 2 152,90€ 41,50€ 194,40€

Marienkäfergruppe

Betreuungszeiten montags bis freitags, 14:00 – 18:00 Uhr

Elternstatus an der RWTH Aachen Betreuungskosten Verpflegungskosten Gesamtkosten (mtl. Elternbeitrag)
Student(in) 1 36,70€ 25,50€ 62,20€
Angestellte(r) 2 122,40€ 25,50€ 147,90€

Weiteres

  1. Vorstandsmitglieder zahlen einen ermäßigten Beitrag von 50% (Student(in)) bzw. 75% (Angestellte(r)) der monatlichen Betreuungskosten.
  2. Die Elternbeiträge werden monatlich per SEPA-Lastschriftmandat von Uni und Kind e.V. eingezogen.
  3. Geschwisterkinder zahlen den Betreuungsbeitrag für Studierende der jeweiligen Betreuungsgruppe, und sind befreit von Betreuungsbeiträgen falls beide Elternteile studieren.
  4. Bei Eintritt in den Verein fällt eine Verwaltungsgebühr von einmalig 50,00€ an.
  5. Es wird eine Kaution für Elternarbeit in Höhe von 50,00€ erhoben. Diese wird bei Vertragsende ausgezahlt, sofern alle Elternstunden geleistet wurden. Andernfalls werden alle 6. nicht geleisteten Stunden mit einem Betrag von je 15 € in Rechnung gestellt und von der Kaution einbehalten.
  6. Kinder von Nicht-RWTH-Angehörigen können nach Absprache ebenfalls betreut werden.
Fußnoten
  1. Beide Elternteile Studenten oder Student(in) ist alleinerziehend  2

  2. Mind. ein Elternteil ist Angestellte(r) der RWTH oder nur ein Elternteil ist Student der RWTH  2